Last updated on 4. Dezember 2018
Kreditverträge weisen oft Lücken auf, die letztendlich zu Lasten des Verbrauchers gehen und die kreditvergebende Bank begünstigen. Möchte ein Kreditnehmer seinen Vertrag widerrufen, verweist die Bank zunächst automatisch darauf, dass der Verbraucherdarlehensvertrag nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht mehr widerrufen werden kann. Dabei wird der Kunde oft darüber im Unklaren gelassen, dass Kredite laut Gesetz auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden können. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. die Widerrufsbelehrungen oder andere notwendige Informationen im abgeschlossenen Vertrag unvollständig, fehlerhaft oder gänzlich weggelassen worden sind. Der Widerruf ist zudem auch dann möglich, wenn der Kunde die Kenntnisnahme der Widerrufsbeleherungen schriftlich bestätigt hat.
Vertragliche Informationen unvollständig: Gerichte urteilen zugunsten der Kunden
Dass beispielsweise ein Autokredit auch Jahre nach Vertragsschluss noch vollumfänglich widerrufen werden kann, zeigt das Landgericht (LG) Arnsberg mit dem Urteil vom 17.11.2017 (Az.: 2 O 45/17). Verbraucher werden mit diesem Urteil gestärkt: Wenn die Bank dem Kreditnehmer die notwendigen vertraglichen Informationen nur unvollständig zur Verfügung stellt, kann der Kreditnehmer den Vertrag auch Jahre nach Vertragsschluss noch wiederrufen.
Im konkreten Fall hatte der Kläger im Oktober 2014 einen gebrauchten Pkw zum Kaufpreis von 36.290 Euro erworben und zur Teilfinanzierung bei der Bank einen Darlehensvertrag über 22.290 Euro abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss erhielt der Kläger eine Abschrift seines unterzeichneten Darlehensvertrags und bestätigte die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrungen und den Erhalt des Formulars ‚Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite‘. Mit anwaltlichem Schreiben erklärte der Kläger im Juli 2016 den Widerruf seiner auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung. Die beklagte Bank verwies mit Schreiben vom 23.09.2016 darauf, dass ein Widerruf nicht mehr möglich sei, da die grundsätzliche geltende 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen sei. Der Kläger vertrat jedoch die Ansicht, dass die bei Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung nicht die erforderlichen Pflichtangaben enthalte und daher ein Widerruf des Vertrags nach wie vor möglich sei. Das LG Arnsberg gab dem Kläger recht. Dem Verbraucher stehe ein Widerrufsrecht zu und er habe den Widerruf auch fristgerecht erklärt, da die 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund der im Vertrag fehlenden Pflichtangaben nicht ab Vertragsschluss zu laufen begonnen habe: „Der Widerruf erfolgte insbesondere fristgerecht. Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs.2 BGB grundsätzlich 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Enthält die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Vertragsurkunde nicht die Pflichtangaben nach § 492 Abs.2 BGB, beginnt die Frist gemäß § 356 b Abs.2 S.1 BGB erst mit Nachholung dieser Angaben“. Im vorliegenden Fall seien die notwendigen vertraglichen Informationen unvollständig gewesen: „Der Darlehensvertrag enthält die … erforderlichen Angaben jedenfalls deshalb nicht, weil der Kläger nicht hinreichend über sein Kündigungsrecht aufgeklärt worden ist“. Das Gericht urteilte somit zugunsten des Kreditnehmers: „Der Anspruch der Beklagten auf Zahlung der Zins- und Tilgungsrate ist … erloschen“.
Fazit: Informationen in Kreditverträgen lückenhaft – Verbraucher können Jahre später widerrufen
Die vertraglichen Informationen in Verträgen werden Kreditnehmern oft fehlerhaft, unvollständig oder gar nicht zur Verfügung gestellt. Damit verletzen Kreditinstitute ihre gesetzliche Aufklärungspflicht. Im Falle eines Widerrufs des Vertrags durch den Kunden, wird darauf seitens des Kreditinstituts jedoch nicht eingegangen. Verbraucher, die einen Autokredit, eine Kfz-Versicherung, Lebensversicherung o.Ä. auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen wollen, sind im Vorteil, wenn sie die Verträge vom Anwalt überprüfen lassen – vertragliche Lücken, die den Verbraucher schädigen und das Kreditinstitut begünstigen, können so aufgedeckt werden. Die Anwälte der Bernd Rechtsanwalts GmbH greifen auf jahrelange Erfahrung im Bereich Widerruf zurück und bieten gern eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
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