Last updated on 26. Januar 2024
Sowohl im deutschen als auch im europäischen Gesundheitswesen gewinnt der Aspekt der Patientensicherheit zunehmend an systemrelevanter Bedeutung. Mittlerweile hat sich das Thema zu einer konzertierten Aktion von Politik, Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhauswesen, Patientenvertretungen und Industrie entwickelt. Auf dieser Basis ist es erstmals möglich, gemeinsame Ziele zu entwickeln und effektive Maßnahmen umzusetzen.
Die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Patientensicherheit obliegt in Deutschland vor allem der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und der Patientenvertretung – anders als in anderen europäischen Ländern wie Schweden, Italien oder Großbritannien, wo die Gesundheitsversorgung Angelegenheit staatlicher Behörden ist.
In Deutschland führte das 2005 zur Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS). Unterstützung erfährt das Bündnis sowohl in finanzieller als auch in ideeller Hinsicht durch das Bundesgesundheitsministerium.
Vernetzung aller relevanten Akteure
Im APS sind alle für das Thema Patientensicherheit wichtigen Protagonisten untereinander verknüpft. Das gemeinsame Ziel lautet: Schaffung gemeinsam erarbeiteter Handlungsempfehlungen, die geeignet sind, die Sicherheit der Patient*innen in allen Bereichen des Gesundheitswesens zu erhalten und weiter auszubauen.
Als weltweit einzigartige Maßnahme hat das APS Anfang 2009 das Institut für Patientensicherheit gegründet, das an der Universität Bonn ansässig ist.
Das Institut beschäftigt sich sowohl national als auch international auf wissenschaftlicher Ebene mit diesem Thema. Ein weiterer Arbeitsbereich des Instituts ist der Transfer des angesammelten Wissens in die gelebte Wirklichkeit des Gesundheitswesens.
Schutz vor Behandlungsschäden als zentrales Thema
Dass Patientensicherheit zu einem nicht unwesentlichen Teil auch einen gesetzlichen Aspekt hat, würdigt die Bundesregierung durch das Patientenrechtegesetz. In ihm sind unter anderem Vorschriften enthalten, die Schäden durch ärztliche Behandlung vermeiden helfen sollen.
Der Weg dahin führt über konkret formulierte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben, die hauptsächlich aus dem Arzneimittelgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und dem Medizinproduktegesetz stammen. Hinzu kommen gesetzlich festgeschriebene Normen zur Qualitätssicherung, wie sie beispielsweise im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) enthalten sind.
Das Patientenrechtegesetz hat darüber hinaus die Patientensicherheit in der medizinischen Versorgung zum Gegenstand. Zu den zentralen Punkten gehört unter anderem die Verpflichtung von Krankenhäusern, ein auf den Patienten ausgerichtetes Beschwerdemanagement anzubieten.
Das soll die Möglichkeit eröffnen, Patientenerfahrungen effektiv zu bearbeiten und die Erkenntnisse für das Qualitätsmanagement zu nutzen.
Das Gesetz regelt auch die Mindeststandards für ein praktikables Risiko- und Fehlermanagement. Das soll insbesondere Behandlungsfehler bereits im Vorfeld vermeiden helfen – ein zentrales Element bei der Förderung der allgemeinen Fehlervermeidungskultur.
Landesweite Fehlermeldesysteme als sicherheitsrelevanter Faktor
Ein weiterer Schwerpunkt des APS ist die Schaffung von einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen. Ihre Verbreitung will die Bundesregierung durch Vergütungszuschläge fördern, deren Art und Umfang noch festzulegen ist.
Auch diese Maßnahme ist ein Schritt hin zu mehr Patientensicherheit. Wesentlicher Grundsatz – über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – ist aber, dass die Sicherheit von Patient und Patientin im Gesundheitswesen auf Dauer nur durch eine Grundhaltung zu gewährleisten ist, die auf der Bereitschaft zu kontinuierlichem Lernen und der ständigen Bereitschaft zu Verbesserungen aufbaut.
Grundlage dafür ist das andauernde und motivierte Engagement der Führung in den verschiedenen Einrichtungen, kombiniert mit der ständigen Bereitschaft zur Zusammenarbeit und einer Sicherheitskultur, die auf Ursachenforschung und den daraus gewonnenen Erkenntnissen beruht.
Patientensicherheit ist vor allen Dingen eine Frage der Qualität in allen Bereichen des Gesundheitswesens.
Die gemeinsamen Anstrengungen werden letztendlich nur greifen, wenn sich jeder einzelne Protagonist als Teil des Ganzen versteht und die gewonnenen Erfahrungen und Wissensstände bereitwillig mit allen anderen Akteuren teilt – nicht nur als Folge gesetzlicher Bestimmungen, sondern vor allem auch aus innerer Überzeugung heraus und in dem Bewusstsein, dass erst ein systemweiter Sicherheitsstandard für Patient*innen das Gesundheitswesen schafft, das allen Beteiligten Vorteile bringt.
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