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Angeblich zu hohe Käuferüberweisung bei eBay – Samariter bestraft

Last updated on 8. Mai 2019

Es gibt so Tage, da sollte man nicht aufstehen. Hätte nur nichts geholfen, weil man dann am nächsten Tag ja doch aufgestanden wäre und das Unheil nur später seinen Lauf genommen hätte. Ein Paderborner Student wollte Gutes tun und freute sich über einen 5-Euro-Deal, machte aber 1285 Euro Verlust stattdessen. Eine Geschichte aus der Neuen Westfälischen von Jutta Steinmetz über Gutgläubigkeit und die Tücken des Onlinehandels. Mit einem Kommentar von Rechtsanwältin Brigitte Frensch aus Düsseldorf.

Statt 25 Euro für ein Spiel 2.500 Euro überwiesen bekommen

„Lieber Verkäufer,
leider habe ich bei der Überweisung für Ihre Ware das Komma auf dem Überweisungsträger vergessen und Ihnen statt 25 Euro 2.500 Euro überwiesen. Bitte erstatten Sie mir den überschüssigen Betrag. Als Dank können Sie 5 Euro abziehen von der Differenz.

Vielen Dank, Grüße…“

So oder so ähnlich dürfte ein Teil des Postlaufs zwischen einem 30jährigen (der Verkäufer) und einem Unbekannten anlässlich eines eBay-Deals gelautet haben, um die es in diesem Exempel geht. Auf Rechtschreibfehler habe ich in dieser Nachstellung einmal verzichtet, bei den „besseren“ Betrügern sind diese auch mittlerweile schlichtweg nicht mehr enthalten.

Der Verkäufer tat, wie ihm geheißen, und beachtete auch die zusätzliche Bitte, mit der sich der Unbekannte in einer kurzen Folgemail nochmal an ihn wandte:

„Hey,
eine Bitte noch: Könnten Sie das Geld praktischerweise nicht auf das ursprüngliche Konto der Commerzbank, sondern das folgende bei der Postbank überweisen:

[IBAN]
[BIC]

Vielen Dank!“

So weit, so schlecht. Denn an einem der darauffolgenden Tage passierten zwei Dinge:

  1. Das verschickte Spiel kam wegen Unzustellbarkeit an die angegebene Adresse zurück zum Absender (schlauer wäre es gewesen, eine tatsächliche Adresse anzugeben…) und
  2. Die Commerzbank wurde beim Verkäufer vorstellig: Sie möchte gerne 2.500 Euro bekommen. Das konnte doch nur ein schlechter Scherz sein – oder?

Geld kam von einem gehackten Konto

Der Vorwurf der Commerzbank lautete unrechtmäßige Bereicherung. Der 30jährige habe in großer Naivität gehandelt, was ihn in keinem Fall vor Strafe schütze.

Die angeblich zu hohe Überweisung kam von einem Konto der Commerzbank, das diesen Betrag nicht autorisiert hatte. Ein Betrüger hatte diese Zahlung veranlasst per Hack. Normalerweise kommt man als Kunde schnell dahinter und holt sich das Geld zurück, da ja auch ein etwaiges Komplizenkonto, von dem ein illegaler Betrag genauso illegal weiter überwiesen würde, schnell dingfest gemacht werden kann.

Hier wurde jedoch ein Delay eingebaut – das Konto eines vollkommen ahnungslosen Unbeteiligten. Bis die Marie da mal ins Laufen kommt..bis dahin war der Kontohacker schon über alle Berge. Es kam zum Prozess.

Prozess vorm Landgericht Paderborn – 1.290 Euro Strafe!

Das Argument von Rechtsanwalt Jann Henrik Popkes, seines Zeichens Verteidiger des Verkäufers, dass sein Mandant sich nicht im Besitz des Geldes befände und es daher keine Bereicherung gäbe, verfing vor dem Amtsgericht noch.

Vor dem Landgericht nicht mehr. Der Beklagte war schließlich im Besitz des Geldes, wenn auch nur kurz. Die Weiterleitung an ein anderes sei durchaus als „Ausgabe“ wertbar.

Immerhin schenkten die Richter des Landgerichts dem 30jährigen Glauben darin, wie sich die Geschichte seiner Version nach zutrug. Die Banken ihrerseits müssten auch erstmal klären, wer letztlich derjenige bei der Postbank war, der sich tatsächlich bereichert hat.

Bis dies geklärt sei, wurde zunächst folgendes beschlossen: Der Verkäufer zahlt der Commerzbank in Raten 1.290 Euro und damit weniger als die Hälfte der ursprünglichen Klagesumme. Über die Gerichtskosten wurde nichts bekannt.

Kommentar von Rechtsanwältin Brigitte Frensch aus Düsseldorf

Die Perspektive der Bank wird von RA Frensch aus Düsseldorf noch einmal wie folgt dargelegt:

Der 30jährige aus Paderborn, der sein Spiel über die Plattform eBay für 25 Euro veräußern wollte, habe sich einen Vertragspartner mit niederen Absichten gewählt. Eine Pflicht, überschüssige Beträge an ein anderes Konto zu überweisen, gebe es nicht. Der Bitte des Unbekannten hätte der Verkäufer nicht nachkommen müssen bzw. dürfen. Ein Einzelfall sei dieses Vorgehen von Kriminellen indes nicht. Da der tägliche Zahlungsverkehr jedoch ein Volumen annehme, das man durch die Prüfung von Unterschriften seitens der Banken nicht mehr verifizieren könne, handelt jeder Marktteilnehmer am Ende eigenverantwortlich.

Wertvolle Tipps zu Problemen mit Überweisungen

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