Last updated on 21. Februar 2019
Der kanadische Produzent von medizinischen Cannabisprodukten, Tilray, hat vor einem Jahr – im Oktober 2017 – als erster Hersteller Vollspektrum-Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität auf den deutschen Markt gebracht. Der therapeutische Einsatz von Cannabis-Produkten entwickelt sich insgesamt sehr positiv. Dazu beigetragen hat vor allem die Gesetzesänderung vom 10. März 2017.
Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Schmerzmediziner und Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD e.V.) begrüßt die Entwicklung: „Tatsächlich ist Cannabis für viele Schmerzpatienten eine wirksame therapeutische Option.“
Die Vollspektrum-Extrakte von Tilray ermöglichen es Ärzten jeder Fachrichtung (außer Zahnmedizin bzw. Tiermedizin), cannabisbasierte Rezepturarzneimittel zu verschreiben. Voraussetzung ist, dass es sich um Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung handelt, für die andere Therapien nicht zur Verfügung stehen oder nach Einschätzung des behandelnden Arztes nicht zum Einsatz kommen können. Darüber hinaus muss ein positiver Effekt auf die Erkrankung und ihre Symptome zu erwarten sein. Der Genehmigungsprozess läuft folgendermaßen ab: Verordnet der Arzt die Behandlung mit einem Cannabis-Produkt, erhält der Patient ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept). Vor der erstmaligen Anwendung muss er bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Diese muss innerhalb von drei Wochen entscheiden; wenn der medizinische Dienst einbezogen wird, sind es fünf Wochen. Bei Palliativpatienten darf das Genehmigungsverfahren nicht länger als drei bzw. fünf Tage dauern. In durchschnittlich 65% der Fälle werden die Anträge mittlerweile angenommen. Insgesamt konnte im Laufe des letzten Jahres eine konstante Zunahme an Bewilligungen durch die GKVen verzeichnet werden.