Der bedeutende Juwelenraub im November 2019, bei dem Mitglieder des arabisch-stämmigen Remmo-Clans die Schatzkammer Dresdens geplündert und die Kronjuwelen von August dem Starken entwendet hatten, könnte den deutschen Staat – und letztlich die Steuerzahler – bis zu 2,4 Millionen Euro kosten. Diese würden vor allem von den insgesamt zwölf Pflichtverteidigern verursacht, welche der kriminellen Großfamilie, der seitens der Staatsanwaltschaft mehr als 1.000 Straftaten zugeschrieben werden, zur Seite gestellt wurden.
Mehrere Mitglieder des Remmo-Clans hatten am 25. November 2019 das Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes in Dresden ausgeraubt und die Kronjuwelen von August dem Starken, zwischen 1697 und 1706 Kurfürst von Sachsen, entwendet. Unter diesen befand sich auch der Riesendiamant Sächsischer Weißer, auch als Dresdner Weißer bekannt. Der knapp 50 Karat schwere Diamant wird auf einen Wert von etwa einer halben Million Euro geschätzt. Beim Dresdner Juwelendiebstahl wurden insgesamt 21 Schmuckstücke, mehrere Kunstobjekte sowie 4.300 Diamanten entwendet. Der Versicherungswert belief sich auf mindestens 114 Millionen Euro.
Die in der Folge festgenommenen Täter, allesamt Mitglieder des Remmo-Familienclans, einigten sich mit der deutschen Justiz auf einen Deal, bei welchem neben umfänglichen Geständnissen und einer genauen Beschreibung des Tathergangs auch die Rückgabe des Hauptteils der gestohlenen Beute erfolgen sollte. Dies geschah auch im Dezember 2022, auch wenn zahlreiche Wertgegenstände teils extrem beschädigt oder zerstört wurden.
Die zwölf Pflichtverteidiger kosten den Steuerzahler horrende Summen
Den insgesamt sechs Angeklagten des Remmo-Clans wurden zu Beginn des Prozesses insgesamt zwölf Pflichtverteidiger zugewiesen – im Angesicht der Bedeutung und der Größe des Verfahrens eine nicht unübliche Zahl. Pro Anwalt und Sitzungstag fallen, so ein Sprecher des Landgerichts in Dresden, rund 1.000 Euro an Gebühren an, hinzu kämen noch eventuelle Fahrtkosten und Übernachtungen im Hotel.
Pro Verhandlungstag fielen hier Kosten von etwa 15.000 Euro an. Nach insgesamt 47 Verhandlungstagen wurde die Landesjustizkasse Sachsens – und damit der deutsche Steuerzahler – mit Pflichtverteidigungskosten von etwa 705.000 Euro belastet. Bei dieser Summe wird es allerdings nicht bleiben. Da die Zivilklage nicht mit dem Strafverfahren verhandelt wurde, muss der Schadensersatz nun gesondert vor Gericht verhandelt werden.
Der Freistaat Sachsen fordert diesbezüglich rund 88,9 Millionen Euro ein: 63,3 Millionen für fehlende Juwelen, 25,5 Millionen für zerstörte Kunstwerke und Schmuckstücke sowie etwa 316.000 Euro für die Beschädigungen an diversen Vitrinen und Schlössern des Historischen Grünen Gewölbes in Dresden. Aufgrund der Höhe der Schadensersatzforderungen können die zwölf Pflichtverteidiger allerdings weitere Anwaltsgebühren von bis zu 2,42 Millionen Euro geltend machen.
Für diese weitere Verhandlung muss auch der Freistaat Sachsen eigene Anwälte einberufen und entsprechend bezahlen. Hier werden Kosten von weiteren 250.000 Euro erwartet, welche letztlich an den deutschen Steuerzahler weitergegeben werden. Insgesamt könnten die Kosten, welche die Verfahren gegen die Mitglieder des Remmo-Clans verursacht haben und noch verursachen werden, am Ende einen horrenden Wert von 3,3 Millionen Euro erreichen.
Da die Clanmitglieder mittlerweile allerdings als vollkommen mittellos gelten, lohnt sich die extrem kostspielige Schadensersatzklage des Freistaats Sachsen aus Sicht von Experten pragmatisch betrachtet nicht, da irgendeine Rückzahlung seitens des Remmo-Clans als extrem unwahrscheinlich beurteilt wird.
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