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Verkäufer auf eBay-Kleinanzeigen bedroht

Last updated on 8. Mai 2019

Der Bayer Georg Mägerlein aus Mainbernheim wollte sein Boot über die eBay-Kleinanzeigen verkaufen. Er erstellte ein Inserat auf der Plattform und konnte das Boot erfolgreich verkaufen. Daraufhin meldete sich zwei Tage später ein Mann telefonisch bei ihm. Dieser behauptete, er sei der Bruder des Käufers und das Boot wäre in einem nicht nutzbaren Zustand. Der Unbekannte forderte Mägerlein auf, die Summe des Kaufpreises auf sein Konto zu überweisen. Als sich Georg Mägerlein weigerte, sprach der Unbekannte eine Morddrohung gegen ihn aus.

„Er hat gebrüllt, wenn ich ihm das Geld nicht sofort überweise, bringt er mich um. Er würde mit seinem Bruder kommen und mein Haus niederbrennen. Da erschrickt man richtig.“ Georg Mägerlein, Bootsverkäufer

Doch der Bootsverkäufer Mägerlein meldete den Vorfall der Polizei und weigerte sich zu zahlen. Der Würzburger Anwalt Kay Rodegra gibt Mägerlein Recht, wer massiv am Telefon bedroht wird, sollte zur Sicherheit immer die Polizei informieren.

Vorsicht mit dem Umgang von persönlichen Daten

Doch wie konnte sich der Unbekannte bei Georg Mägerlein melden und ihm drohen? Mägerlein hatte bei eBay seine Handynummer als Kontaktmöglichkeit angegeben. Nachdem das Boot verkauft wurde, meldete sich der Betrüger. Die Polizei konnte nicht feststellen, wer für die Drohung verantwortlich ist. Die Handynummer, von der aus der Bootsverkäufer kontaktiert wurde, war im Ausland registriert. Ebenso das Konto, auf das der Kaufpreis zurücküberwiesen werden sollte.

Georg Mägerlein möchte in Zukunft vorsichtiger bei Geschäften im Internet sein und nicht mehr seine Telefonnummer und seinen Namen angeben.

Betrugsfälle auf eBay häufen sich

Die Polizei bestätigt, dass es vor allem bei den eBay-Kleinanzeigen immer wieder zu Betrugsversuchen kommt. Häufig versenden die Betrüger gefälschte Versandbestätigungen oder lassen die Ware von einem vermeintlichen Bekannten abholen. Später behaupten sie dann, die Ware nie erhalten zu haben.

Um bei den Zahlungsvorgängen geschützt zu sein, nutzen viele Verkäufer und Käufer PayPal. Der Bezahldienst gilt als besonders sicher. Jedoch gibt es hier ein Detail, auf das geachtet werden muss:

„PayPal dient dem Käufer- und Verkäuferschutz, es zu nutzen ist eine gute Sache. Bei Privatkäufen muss man aber darauf achten, dass die Verkäufe nicht über ‚family & friends‘ abgewickelt werden, denn da bietet PayPal keinen Schutz.“ Kay Rodegra, Anwalt

PayPal selbst verweist auch darauf, dass der Käuferschutz bei der Abwicklung über „familiy & friends“ nicht bestehe. Wer seine PayPal-Transaktionen schützen möchte, sollte „Waren und Dienstleistungen“ anklicken, auch wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt.

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