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Marcus Wellhöner zu Chancen und Hürden beim Gebäudetyp E im Wohnungsbau

Marcus Wellhöner ist erfahrener Immobilienexperte und Geschäftsführer der Wellhöner Gruppe, die umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Immobilienberatung, -vermittlung und -verwaltung anbietet. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Immobilien- und Interimsmanagement berät er sowohl Eigentümer als auch Mieter.

Das Bauwesen steht mit dem neuen Gebäudetyp-E-Gesetz vor großen Veränderungen. Ziel des Gesetzes ist es, das Bauen durch eine Vereinfachung von Komfortstandards günstiger und effizienter zu gestalten. Insbesondere soll der Gebäudetyp E dazu beitragen, das Wohnen erschwinglicher zu machen, indem er auf überhöhte technische Anforderungen verzichtet. Obwohl diese Gesetzesinitiative auf eine nachhaltigere Bauweise abzielt, trifft sie auf kontroverse Diskussionen innerhalb der Bauwirtschaft.

Hintergrund des Gebäudetyp-E-Gesetzes

Das Gebäudetyp-E-Gesetz ist eine Reaktion auf die steigenden Baukosten und die zunehmende regulatorische Komplexität im Bauwesen. Kurz gesagt: Er will kostengünstigen, schnellen und nachhaltigen Wohnungsbau fördern. Interessant ist das vor allem für den urbanen Raum.

Die Umsetzung sieht vor, standardisierte Baukonzepte zu verwenden, die es ermöglichen, Bauprozesse zu beschleunigen und Kosten zu senken. Dabei wird auf modulare, serielle Bauweisen gesetzt, die auf bestimmte ökologische Standards ausgerichtet sind. Zu den ökologischen Aspekten zählen unter anderem energieeffiziente Bauweisen, der Einsatz umweltfreundlicher Materialien und eine ressourcenschonende Bauweise.

Zentrale Änderungen im Bauvertragsrecht

Um den Gebäudetyp E umzusetzen, sind Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geplant. Das Bundesjustizministerium hat hierfür einen Entwurf vorgelegt, der das Bauvertragsrecht anpasst. Folgende drei Änderungen stehen dabei im Mittelpunkt:

  1. Der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ soll konkretisiert werden, damit Komfortstandards nicht als technische Mindestanforderung missverstanden werden.
  2. Verträge zwischen professionellen Bauunternehmen sollen es erlauben, von den anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, ohne dass dies automatisch als Sachmangel gilt.
  3. Eine solche Abweichung wird nicht länger automatisch als Vertragsmangel bewertet.

Diese Änderungen sollen die bisherige Rechtsunsicherheit reduzieren, die durch die strikte Einhaltung von Komfortstandards als technischen Mindestanforderungen entstanden ist. Damit werden Streitfälle, die auf Komfortansprüche und subjektive Standards zurückzuführen sind, reduziert.

Vor- und Nachteile des Gebäudetyps E

Vorteile

  • Kosteneinsparungen: Durch den Wegfall unnötiger Komfortstandards werden Material- und Baukosten gesenkt, was letztlich die Endkosten für Mieter und Käufer reduziert.
  • Ressourcenschonung: Weniger Baumaterialverbrauch trägt zur Schonung natürlicher Ressourcen bei und unterstützt nachhaltige Baukonzepte.
  • Flexibilität: Unternehmen haben mehr Spielraum bei der Bauplanung und können kreative, kostensparende Lösungen entwickeln.

Nachteile

  • Rechtliche Unsicherheiten: Die Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik könnte zu Interpretationsspielraum und damit zu Rechtsstreitigkeiten führen.
  • Gefährdung von Sicherheitsstandards: Kritiker warnen, dass die Sicherheit der Gebäude durch die Senkung bestimmter Standards beeinträchtigt werden könnte.
  • Qualitätsverluste im Mietwohnungsbau: Niedrigere Komfortstandards könnten das Wohnniveau senken und zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern führen.

Dass sich etwas ändern muss, da sind sich die Bundesregierung und das Bauwesen einig. Der Gebäudetyp E wird als ein erster Schritt betrachtet, um einfache und experimentelle Bauweisen zu fördern. Die Bauindustrie sieht im Gebäudetyp E eine Möglichkeit, Ressourcen und Kosten zu sparen, und erwartet gleichzeitig, dass das Gesetz Innovationsspielräume eröffnet. Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Frühjahr 2025 umzusetzen, womit es schon bald in der Praxis anwendbar sein könnte.

Einfach darf nicht hässlich und billig bedeuten

Doch bei dem Bau von Wohnfläche darf es nicht nur um die Reduzierung von Kosten und einen beschleunigten Bauprozess gehen. Vielmehr muss eine ganzheitliche Betrachtung stattfinden, die sowohl Funktionalität als auch ästhetische Ansprüche berücksichtigt. Ein modernes Baukonzept muss daher innovative Designansätze integrieren, die es ermöglichen, qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Gebäude zu schaffen.

Architekten sollten und müssen als kreative Partner fungieren, die nicht nur die technischen Aspekte des Bauens im Blick haben, sondern auch die kulturellen und sozialen Dimensionen. Denn nur so kann ein einfaches Bauen ermöglicht werden, das ohne einen Verlust an Schönheit und Funktionalität einhergeht. Diese Art des Bauens kann viele neuartige Lösungen entwickeln, auf die wir in Zukunft gespannt sein dürfen.

Spannende Entwicklung mit Chancen und Risiken

Das Gebäudetyp-E-Gesetz bietet durchaus eine interessante Möglichkeit, das Bauen in Deutschland günstiger und ressourcenschonender zu gestalten. Dennoch gibt es Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Sicherheitsstandards und der rechtlichen Komplexität, die sich aus den Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik ergeben könnten. Letztlich wird der Erfolg des Gebäudetyp-E-Gesetzes davon abhängen, wie gut die Bauwirtschaft und der Gesetzgeber eine Balance zwischen Kostensenkung und Sicherheit finden. Wir dürfen gespannt sein, wie sich der Bau in naher Zukunft entwickeln wird und welche langfristigen Veränderungen sich dadurch ergeben werden.

 


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