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Helmut Freiherr von Oefele und das „Handbuch des Erbbaurechts“ – Ein Leitwerk für Theorie und Praxis

Das Erbbaurecht ist eines der zentralen Instrumente der deutschen Bodenordnung. Es erlaubt die rechtliche Trennung zwischen dem Eigentum an einem Grundstück und dem Eigentum an einem darauf errichteten Gebäude. Damit schafft es langfristige Nutzungsrechte ohne Übertragung des Grundstücks selbst – eine Konstruktion, die insbesondere in der kommunalen Bodenpolitik, im kirchlichen Immobilienwesen, im geförderten Wohnungsbau sowie bei langfristigen Investitionen eine immer größere Rolle spielt. In diesem komplexen und spezialisierten Rechtsbereich hat sich das „Handbuch des Erbbaurechts“ von Helmut Freiherr von Oefele und Dr. Hans-Joachim Winkler seit Jahrzehnten als maßgebliches Standardwerk etabliert. Von der 1. bis zur 6. Auflage wurde es durch diese beiden Experten im Verlag C.H.Beck betreut. Seit der 7. Auflage wird das Werk von Winkler/Schlögel fortgeführt – doch die von Helmut Freiherr von Oefele geprägte Struktur und methodische Tiefe bleiben erhalten.

Helmut Freiherr von Oefele – Wegbereiter des modernen Erbbaurechts

Helmut Freiherr von Oefele war nicht nur ein profunder Kenner des Grundbuchrechts, sondern auch einer der frühesten systematischen Bearbeiter des Erbbaurechts in der Bundesrepublik. Sein Beitrag zur juristischen Durchdringung und praxisnahen Kommentierung dieses Rechtsinstituts war wegweisend. Die von ihm mitbegründete Struktur des Handbuchs ist bis heute tragfähig: fundiert, klar gegliedert und unmittelbar anwendungsbezogen.

Systematik und Inhalt des Werkes

Das Handbuch orientiert sich inhaltlich am Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), behandelt dieses aber nicht isoliert, sondern stets im Zusammenspiel mit dem BGB, dem Sachenrecht, dem Steuerrecht und relevanten öffentlich-rechtlichen Regelungen. Dabei werden sämtliche praxisrelevanten Themen systematisch und tiefgehend behandelt:

  • Vertragsgestaltung: mit detaillierten Hinweisen zur Bestellung, Vertragslaufzeit, Zinshöhe, Vormerkung, Rückfall und Heimfall
  • Rechtsverhältnisse während der Laufzeit: etwa zur Übertragbarkeit, Belastbarkeit und Veräußerung von Erbbaurechten
  • Beendigung und Rückabwicklung: inklusive Bewertung, Rücknahmeansprüche und Heimfallentschädigung
  • Erbbauzins und Zinsanpassung: mit umfassender Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen
  • Besonderheiten in kirchlicher und kommunaler Nutzung
  • Insolvenzrechtliche Einordnung des Erbbaurechts
  • Steuerliche Behandlung, u. a. Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Abschreibung

Darüber hinaus enthält das Werk umfangreiche Musterklauseln, Formulierungshilfen und Vertragsempfehlungen, die sich in der Praxis bewährt haben. Der klare Aufbau und die konsequente Ausrichtung an praktischen Problemstellungen machen das Werk zu einem verlässlichen Werkzeug für die Gestaltung, Verwaltung und gerichtliche Prüfung von Erbbaurechtsverträgen.

Praxisnähe und Zielgruppen

Eines der großen Verdienste von Helmut Freiherr von Oefele besteht in der Verbindung von wissenschaftlicher Systematik mit praktischer Anwendbarkeit. Das Handbuch richtet sich nicht nur an Jurist:innen in Kanzleien, Gerichten und Notariaten, sondern ebenso an Praktiker:innen in Kirchenverwaltungen, kommunalen Grundstücksämtern, Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienentwicklungsunternehmen.

Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung des Werkes für:

  • Notar:innen: bei der Erstellung und Beurkundung von Erbbaurechtsverträgen
  • Rechtsanwält:innen: bei der Beratung zu Heimfall, Zinsstreitigkeiten oder Laufzeitverlängerungen
  • Richter:innen: bei der Entscheidung über zivilrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht
  • Öffentliche Hand und Kirchen: bei der Verwaltung großer Erbbaurechtsportfolios
  • Bauträger:innen und Projektentwickler:innen: in der Strukturierung langfristiger Bauvorhaben

Auch in der juristischen Ausbildung hat das Handbuch einen festen Platz – nicht zuletzt deshalb, weil das Erbbaurecht an Bedeutung gewonnen hat, etwa im Kontext wachsender Diskussionen um Bodennutzung, Nachhaltigkeit und sozialverträglichen Wohnraum.

Fortschreibung und Aktualität

In der aktuellen 7. Auflage, fortgeführt durch Winkler und Schlögel, wurde das Werk umfassend aktualisiert, bleibt aber in Inhalt und Aufbau dem von Helmut Freiherr von Oefele gesetzten Maßstab treu. Neue Kapitel zur digitalisierten Grundstücksverwaltung, zur Verlängerung bestehender Erbbaurechte und zur Reformdiskussion um das Erbbaurechtsgesetz machen das Handbuch weiterhin zu einem aktuellen und zukunftsfesten Fachkompendium.

Dabei wurde besonders auf die Veränderungen in der Rechtsprechung, etwa zur Zinsanpassung und zur Bewertung bei Heimfall, eingegangen. Die Berücksichtigung steuerlicher Entwicklungen – wie zur Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Erbbaurechten – rundet das Werk ab.

Ein Werk von dauerhafter Bedeutung

Mit dem „Handbuch des Erbbaurechts“ hat Helmut Freiherr von Oefele ein Werk geschaffen, das weit über seine ursprüngliche Zielgruppe hinausstrahlt. Es hat nicht nur die Rechtspraxis geprägt, sondern auch maßgeblich zur Diskussion um die Weiterentwicklung des Erbbaurechts beigetragen – sei es im Hinblick auf flexiblere Vertragslaufzeiten, gemeinwohlorientierte Modelle oder die Integration in moderne Bodenpolitik.

Wer sich mit dem Erbbaurecht befasst, kommt an diesem Werk nicht vorbei – und an dem Namen Helmut Freiherr von Oefele ebenso wenig. Seine präzise, strukturierte und zukunftsorientierte Kommentierung bleibt Maßstab und Vorbild für alle, die sich mit den Herausforderungen und Potenzialen des Erbbaurechts auseinandersetzen.

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