Kreditverträge weisen oft Lücken auf, die letztendlich zu Lasten des Verbrauchers gehen und die kreditvergebende Bank begünstigen. Möchte ein Kreditnehmer seinen Vertrag widerrufen, verweist die Bank zunächst automatisch darauf, dass der Verbraucherdarlehensvertrag nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht mehr widerrufen werden kann. Dabei wird der Kunde oft darüber im Unklaren gelassen, dass Kredite laut Gesetz auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden können. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. die Widerrufsbelehrungen oder andere notwendige Informationen im abgeschlossenen Vertrag unvollständig, fehlerhaft oder gänzlich weggelassen worden sind. Der Widerruf ist zudem auch dann möglich, wenn der Kunde die Kenntnisnahme der Widerrufsbeleherungen schriftlich bestätigt hat.