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Die wichtigsten Fakten zum VerpackG

Last updated on 27. Dezember 2018

Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die derzeitige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Dieses soll dafür sorgen, dass mehr Verpackungen aus Haushalten Recycled werden. Zudem wurden die Recyclingquoten an die heutigen Möglichkeiten angeglichen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Neuerungen des VerpackG.

Wer ist von dem neuen VerpackG betroffen?

Das neue Verpackungsgesetz gilt für jeden, der Verpackungen und Füllmaterialien in Deutschland erstmalig in Umlauf bringt. Damit sind alle Vertreiber wie Online-Händler, Produzenten oder auch Importeure betroffen. Diesen ist es zukünftig erlaubt Dritte mit der Erfüllung ihrer nach zukommenden Pflichten zu beauftragen, jedoch bleiben sie weiterhin verantwortlich für deren Erfüllung.

Was ändert sich? Die wichtigsten Punkte zum VerpackG

Die Definition der Verpackung hat sich weitgehend verändert. So werden nun auch Umverpackungen, wie Aufsteller und auch Klebeband und Luftpolsterfolien zu den Verpackungen gezählt.

Eine weitere umfassende Neuerung ist die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Diese neutrale Institution soll die Übersicht über den verbrauchten Verpackungsmüll verbessern und die Nachhaltigkeit verbessern. Da es eine allgemeine Registrierungspflicht gibt, empfiehlt es sich dieser schnellstmöglich nachzugehen, um Sanktionen zu entgehen.

Zudem soll im allgemeinen die Agenda recyclen statt wegwerfen angestrebt werden. Das bedeutet in Zahlen, ab 2022 sollen 63% der Verpackungen recylced werden.

Auch im Pfandsystem gibt es Veränderungen, so sind die Händler bei Abgabe von kohlensäurehaltigen Getränken, mit einem Molke-Anteil von über 50% nun auch verpflichtet 25 Cent Pfand zu erheben. Die gilt auch für Einwegverpackungen von Gemüse und Frucht-Nektaren mit Kohlensäure.

Fazit

Durch die weitgehenden Veränderungen kommt es zu einer besseren Nachvollziehbarkeit, des Verbrauches von Verpackungsmaterialien. Damit soll erreicht werden, dass alle entsorgten Verpackungen angemeldet sind. Damit soll die Effizienz des Recycling nachvollziehbar werden. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit bis zu 200.000€ geahndet werden.

Eine Ausführliche Darstellung des VerpackG finden Sie im folgenden Link:

Von: https://www.resorti.de/blog/verpackungsgesetz/#wer-ist-von-dem-neuen-verpackungsgesetz-betroffen

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