Last updated on 4. Dezember 2018
Mit der Kleinserien-Richtlinie können Sie ab 1. März 2018 Ihre Investitionen in innovative marktreife Klimaschutzprodukte mit Zuschüssen fördern lassen. Damit soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Kleinserien-Richtlinie: Innovative marktreife Klimaschutzprodukte
Mit der Kleinserien-Richtlinie fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Investitionen in innovative marktreife Klimaschutzprodukte.
Das sind folgende Produkte, Anlagen bzw. Technologien:
• Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel
• Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion
• Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden
• Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von den jeweiligen Klimaschutzprodukten:
• Für Kleinstwasserkraftanlagen maximal 30 % der förderfähigen Kosten
• Für Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion maximal 30 % der förderfähigen Kosten
• Für Einheiten zur Wärmerückgewinnung maximal 550 Euro pro Einheit und höchstens 30 % der förderfähigen Kosten
• Für Bohrgeräte 40 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 20.000 Euro pro Gerät
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier: consedo.de/zuschuesse/energie-umwelt/kleinserien-klimaschutzprodukte
Das BMUB will mit der Förderung den Marktzugang ausgewählter klimaschonender Technologien verbessern. Mit den Zuschüssen soll erreicht werden, dass die spezifischen Produktionskosten sinken und die Verbreitung der Technologien gestärkt wird.
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